Waldbrandschutzverordnung

Mit 10.04.2020 tritt die Waldbrandschutzverordnung in Kraft und ist bis 31. Oktober 2020 gültig!

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Grieskirchen sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Foto: A. Auinger (Lehrgang Waldbrandbekämpfung)

Info zu Schwimmbadbefüllungen der Gemeinde Schlüßlberg:

In den vergangen Tagen kam es bereits zu einem erhöhten Wasserverbrauch wegen Schwimmbadbefüllungen im Gemeindegebiet.
Wegen der Wasserknappheit aufgrund der Trockenheit bittet die Gemeinde um telefonische Rücksprache – 07248/66066
Nach erfolgter Terminabsprache soll die Befüllung grundsätzlich in den Nachtstunden mit ½ Zoll-Schlauch erfolgen.

weitere Informationen auf der Homepage der Gemeinde

 

Werbung
Dieser Beitrag wurde unter 2020, Aktuelles, Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s